Unterhaltsvorschuss
Als Unterhaltsvorschuss können längstens für 72 Monate Leistungen für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bezogen werden, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und keine ausreichenden Unterhaltszahlungen erhalten.
Der Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen ist beim Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab erhältlich.
Formulare
Zuständige Mitarbeiter:
Im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab richtet sich der direkte Ansprechpartner nach Ihrer Wohnsitzgemeinde (bitte Gemeinde auswählen).