Unterhaltsvorschuss
Als Unterhaltsvorschuss können längstens für 72 Monate Leistungen für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bezogen werden, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und keine ausreichenden Unterhaltszahlungen erhalten.
Der Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen ist beim Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab erhältlich.
Formulare
Informationen zum Thema "Unterhaltsvorschuss":
Der Unterhaltsvorschuss
- Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
- Internetadresse: http://www.bmfsfj.de
Anschrift
Kreisjugendamt
Zacharias-Frank-Str. 14
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Telefon: +49(9602)79 - 2525
Fax: +49(9602)7997 - 2555
E-Mail: kreisjugendamt@neustadt.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie möglichst auch während den Öffnungszeiten telefonisch einen Termin.
Frau Friedrichs ist Mittwoch und Donnerstag telefonisch zu erreichen.
Für Sie zuständig
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Daniela
Friedrichs
Sachbearbeiterin
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+49(9602) 79-2519
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+49(9602) 7997-2555
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D 110
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